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Forstrevier Neuhausen, Worndorf und Schwandorf, Harald Müller

Das Forstrevier Neuhausen, Worndorf und Schwandorf, Harald Müller gehört zum Forstamt und befindet sich in Neuhausen ob Eck. Es bietet Beratung und Betreuung für den Privatwald sowie die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes an.

Bräuhausgasse 5, 78579 Neuhausen ob Eck

Der Landkreis Tuttlingen besitzt eine waldreiche Landschaft, denn die Hälfte der Fläche ist bewaldet. Mit diesem Waldreichtum befasst sich das Forstamt. Es gibt 15 Kreisforstreviere in denen der größte Teil des Kommunal-, Kirchen- und Privatwald im Landkreis beförstert wird. Die Stadt Tuttlingen beförstert ihren Wald in 4 Revieren, die Stadt Geisingen in zwei Revieren und die Gemeinde Immendingen in einem Revier mit eigenem forstlichem Personal. Der Gemeindewald Hausen ob Verena wird durch die Stadt Villingen-Schwenningen beförstert. Die Waldflächen des Landes Baden-Württemberg werden durch ForstBW bewirtschaftet, auch der Großprivatwald im Kreis bewirtschaftet seine Flächen in eigener Zuständigkeit. Sie möchten wissen, welcher Förster für welche Gemarkung zuständig ist, oder durch wen Sie Beratung oder Betreuung für Ihren Privatwald in Anspruch nehmen können? Dann klicken Sie hier. Die Waldfläche im Landkreis Tuttlingen umfasst 36700 Hektar, damit ist etwa die Hälfte der Landkreisfläche Wald. Im Vergleich zu anderen Gebieten in Baden-Württemberg ist der Landkreis Tuttlingen ein sehr waldreicher Landkreis. Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreisforstamtes gehört hoheitliche Aufgaben wie forstliche Förderung, Forstaufsicht und Forstschutz, die Beratung und Betreuung des Kleinprivatwaldes sowie die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes. Die Holzvermarktung ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises. Deshalb gibt es im Landkreis Tuttlingen einen forstlichen Rettungsplan. Aber wie funktioniert dieser Plan? Und wie kann ein Privatwaldbesitzer diesen Plan nutzen? Unsere Revierleitenden beraten Sie gerne, dieser Service ist für Sie kostenlos. Die Betreuung umfasst Einzelmaßnahmen wie Holz auszeichnen, die Holzaufnahme, Holz sortieren, das Erstellen von Holzlisten sowie die Organisation der Holzernte. Für die Betreuung fällt ein Entgelt an, welches zum überwiegenden Teil durch das Land gefördert wird. Diese müssen Sie konkret beauftragen. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Revierleiters entnehmen Sie bitte der Forstamtskarte. Waldbesitzende haben die Möglichkeit verschiedene Betreuungsverträge mit dem Forstamt abzuschließen, die teilweise auch finanziell gefördert werden. Vor Beginn bzw. Beauftragung von Maßnahmen im Rahmen der Betreuung sind die Betreuungsverträge mit dem Forstamt abzuschließen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie an einer Betreuung Ihrer Waldflächen interessiert sind und nehmen Sie bitte frühzeitig mit Ihrem Revierleitenden Kontakt auf. Mit der Novellierung der forstlichen Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) im Jahr 2020, steht den Waldbesitzenden eines der umfangreichsten forstlichen Förderprogramme zur Verfügung. Weitere Fördermöglichkeiten im Wald, können durch das vom Bund eingeführte Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement' gewährt werden. Der Privatwald im Landkreis ist geprägt durch viele Waldbesitzende mit kleinen Betriebsgrößen: Rund 7.000 Waldbesitzende führen rund 7.000 Forstbetriebe auf 21.000 Parzellen im Kreis. Eine solche Situation verlangt nach einer besonderen Lösung: Die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen. Sie bündelt Holzmengen und Interessen der (Klein-) Waldbesitzenden im Landkreis. Sie informiert über Waldthemen, Holzmarkt und Förderung und sie ist Interessenvertretung für den Privatwald. Für nur 8 € Jahresbeitrag warten folgende Vorteile auf Sie. Sie möchten Mitglied und Teil dieser starken Gemeinschaft werden? Sie erreichen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen im Internet. Für wen die Forstbetriebsgemeinschaft kein Thema ist kann die Holzvermarktung trotzdem beim Landkreis Tuttlingen in Anspruch nehmen. Dazu benötigen wir eine Vollmacht, die Sie bitte komplett ausgefüllt an die Holzverkaufsstelle zurücksenden.

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