Johann Sabo GmbH

Die Johann Sabo GmbH ist ein vertrauensvoller und zuverlässiger Ansprechpartner für Wartung und Reparatur von Autos. Mit über 50 Jahren Tradition bietet das Unternehmen kompetenten Rundum-Service für alle Marken zu erschwinglichen Preisen.

Heinkelstraße 27, 78056 Villingen-Schwenningen

Die Johann Sabo GmbH ist ein Karosseriebau und Lackiererei Meisterbetrieb in der dritten Generation und gehört zur Kategorie Autowerkstatt. Das Unternehmen kann auf eine über 50-jährige Tradition zurückblicken und bietet kompetenten Rundum-Service für alle Marken zu erschwinglichen Preisen. Die Kfz-Reparaturwerkstatt und Autolackiererei bietet Sofortservice und Meisterqualität. Original Ersatzteile aller Hersteller sowie kostengünstigere Zubehör-Ersatzteile in Erstausrüster-Qualität werden angeboten. Die komplette Schadenabwicklung mit der Haftpflicht- oder (Teil- Voll) Kaskoversicherung wird von der Johann Sabo GmbH übernommen. Kostenlose Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe und das Unternehmen ist auch problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Bei Reparaturen stellt die Autowerkstatt selbstverständlich ein kostengünstiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Die Johann Sabo GmbH wurde zur 'Werkstatt des Vertrauens 2021' gewählt und freut sich auf eine weiterhin allseits gute Zusammenarbeit mit der Kundschaft. Das Unternehmen bietet Einblicke in die tägliche Arbeit und das Leistungsspektrum auf der eigenen Internetseite und das Team beantwortet jederzeit gerne alle offenen Fragen. Vertragsgrundlage für von der Johann Sabo GmbH übernommene Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt sind. Unverbindliche Preisangaben binden den Auftragnehmer nicht. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenanschlages. Ein schriftlicher Kostenanschlag bindet den Auftragnehmer drei Wochen. Ein Auftrag wird auch mit der Unterzeichnung eines Auftragsscheines durch den Auftraggeber bindend. Entsorgungskosten, die unmittelbar aus dem Einzelauftrag resultieren, hat der Auftraggeber zu tragen. Nicht vereinbarte Arbeiten, Änderungen und Erweiterungen des schriftlichen Auftrages sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; sie brauchen nicht schriftlich erteilt zu werden. Verlangt der Auftraggeber einen verbindlichen Kostenanschlag, so ist dieser nur vergütungspflichtig, wenn sich die Parteien hierüber zuvor geeinigt haben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge, die nicht in seinem Betrieb ausgeführt werden können, zu erteilen. Notwendige Überführungsfahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Fahrzeug oder andere zu bearbeitende Gegenstände sind vom Auftraggeber während der Betriebszeiten zum vereinbarten Termin in der Werkstatt des Auftragnehmers zu übergeben. Der Auftraggeber hat auf ihm bekannte verdeckte Mängel hinzuweisen, die nicht im Kostenanschlag preisbildend berücksichtigt wurden oder deren Kenntnis für die Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer erheblich sind. Bei verspäteter Anlieferung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den vereinbarten bzw. zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten. Holt der Auftragnehmer nach Vereinbarung das Fahrzeug oder andere zu bearbeitende Gegenstände beim Auftraggeber oder einer von diesem benannten Stelle ab, so geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers. Es gelten die schriftlich zugesagten Fertigstellungstermine. Von diesen Terminen kann abgewichen werden, wenn Zulieferungen ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht termingerecht erfolgen. Erhöht sich der Arbeitsumfang oder treten Änderungen gegenüber dem Ursprungsauftrag ein und entsteht dadurch eine Verzögerung, nennt der Auftragnehmer unverzüglich einen neuen zeitnahen Fertigstellungstermin.

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